Glossar

Eigenkapitalrichtlinie (Basel II)

Die Eigenkapitalrichtlinie (Basel II) wurde im Jahr 2004 von den Notenbankchefs und Aufsichtsbehörden der führenden Industrieländer beschlossen. Dadurch wurde Basel I reformiert, denn Banken müssen fortan neben der Eigenkapitalquote das Risiko von Kreditgeschäften bei der Vergabe von Krediten berücksichtigen. Dementsprechend besagt die Eigenkapitalrichtlinie, dass mit einem höheren Kreditrisiko auch das Eigenkapital der Bank erhöht werden muss. Basel II gilt seit dem Jahr 2007 für sämtliche Banken der Ausschussmitglieder.

Nach der Bankenkrise 2007 wurden die Regelungen zu Basel I verabschiedet, die einen bestimmten Anteil an Eigenkapital zur Voraussetzung für einen Kredit festlegten. Da dieser Eigenkapitalanteil nicht ausreichte, wurden zur Erweiterung Basel II und III verabschiedet. Ziel der Eigenkapitalrichtlinie ist es, einer erneuten Bankenkrise vorzubeugen und ein solides Finanzsystem zu schaffen, das Krisen überstehen kann.