Glossar

Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung oder „Versicherung an Eides statt“ ist eine – in der Regel schriftliche – Bekräftigung einer Person, dass seine Erklärungen der Wahrheit entsprechen. Umgangssprachlich wurde die eidesstattliche Versicherung auch als Form der Vermögensauskunft des Schuldners gegenüber einem Gerichtsvollzieher bzw. Gläubiger bezeichnet. Dies war jedoch der Offenbarungseid, dessen Richtigkeit und Vollständigkeit lediglich eidesstattlich versichert wurde.

Im Mietrecht gilt nach aktueller Rechtsprechung, dass Mieter eine ungefragte Aufklärungspflicht gegenüber dem (potenziellen) Vermieter haben. Geben sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags nicht an, dass sie einen Offenbarungseid unter Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geleistet haben, stellt dies eine arglistige Täuschung des Vermieters dar. Der Vermieter ist berechtigt, zur Sicherung seiner Mietsache und seiner Mieteinnahmen, Fragen nach eidesstattlichen Versicherungen, Offenbarungseiden oder Lohnpfändungen zu stellen. Falschangaben zu diesen Fragen gelten ebenfalls als arglistige Täuschung. Sollte es im Laufe des Mietverhältnisses zu Zahlungsrückständen kommen, kann der Vermieter auf Grundlage der Vermögensauskunft eine Zwangsvollstreckung anstreben. Voraussetzung ist die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO).