Glossar

Eichpflicht

Die Eichpflicht besteht für alle Messgeräte, mit denen das quantitativen Erfassens von Messgrößen – etwas das Zählen, Wiegen oder Messen – erfolgt. Ziel ist, dass die Messgeräte unter gleichen Bedingungen funktionieren und somit ein vertrauenswürdiges Ergebnis vorliegt. Die Eichpflicht gilt unter anderem für Verbrauchszähler in Mietobjekten, die Wasser, Gas, Strom und Wärme der unterschiedlichen Mieteinheiten messen. Die rechtliche Grundlage bildet die Mess- und Eichverordnung, nach der nur staatlich anerkannte Prüfstellen die Eichung durchführen dürfen. Vermieter bzw. Hausverwalter müssen die Zähler in regelmäßigen Abständen eichen lassen. Handelt es sich um gemietete Verbrauchszähler übernimmt das Energieversorgungsunternehmen die Prüfung und Eichung.

Bei Missachtung der Eichpflicht begeht der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Ferner ist die Verwendung der gemessenen Daten von nicht-geeichten Geräten in der Betriebskostenabrechnung unzulässig, so dass die jährliche Abrechnung nicht korrekt ist.