Eine von einem Ehepaar bewohnte Wohnung bezeichnet man auch als Ehewohnung. Diese kann von beiden oder nur einem der Ehepartner gemietet sein. Im Falle einer Trennung oder Scheidung, kann die Wohnung auch dem Partner überlassen werden, der nicht im Mietvertrag steht. Diese gerichtliche Zuweisung erfolgt beispielsweise, wenn einer der beiden Partner mehr auf die Wohnung angewiesen ist, als der andere (beispielsweise, weil die Kinder bei einem von beiden wohnen bleiben). Sofern beide Parteien als Mieter eingetragen waren, wird zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis von einem allein fortgeführt.
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