Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins (auch Effektivzins) umfasst alle enthaltenen Kosten des Darlehens. Dazu gehören beispielsweise die Bearbeitungsgebühren und das Disagio. Die Anbieter eines Kredites sind verpflichtet, den effektiven Jahreszins – auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet – anzugeben. Dies soll den Kreditnehmer dazu befähigen, Vergleiche zu ziehen. Wird der effektive Jahreszins zu niedrig angesetzt, erhält der Verbraucher eine Reduzierung des Sollzinses um den zu niedrig angegebenen Prozentsatz.