Glossar

Doppelmakler

Ein Doppelmakler ist ein Immobilienmakler, der für beide Parteien – also Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter – tätig ist und das zu vermittelnde Immobiliengeschäft abwickelt. Dabei schließt der Doppelmakler mit den Parteien einen Maklervertrag. Damit eine solche Doppeltätigkeit des Maklers rechtlich zulässig ist, muss er dies beiden Parteien schriftlich mitteilen. Wenngleich das konkrete Aufgabenfeld des Maklers individuell verhandelt wird, darf dieser seine Treue- und Nebenpflichten gegenüber seinen Vertragspartnern nicht schwerwiegend verletzen. Anderenfalls droht ihm Schadensersatz oder die Herausgabe der Provision.