Glossar

Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre

Für die Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren ist jeder Immobilienbesitzer selbst verantwortlich. Dabei geht es vor allen Dingen um die Instandhaltung von Abwasserleitungen.

In Paragraf 60 des Wasserhaushaltsgesetzes wird der Umgang mit Abwasseranlagen geregelt. Hier schreiben DIN 1986-30 und EN 1610 vor, dass Abwasseranlagen nur nach anerkannten Regeln der Technik in Betrieb genommen bzw. bleiben dürfen. Weiterhin ist hier geregelt, wie deren Ausbesserung bei Nichtentsprechung der Vorgaben erfolgt. Die Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren betrifft Grundstücksentwässerungsanlagen, in die häusliches Ab- oder Mischwasser geleitet wird.

Die Dichtheitsprüfung erhielt im Februar 2012 eine Überarbeitung der DIN 1986-30 in folgenden Punkten:

1. Die Erstprüfung von Grundleitungen auf Privatgrundstücken wurde zu einer Zeitspannregelung umgeformt, welche je nach Neuheit der Anlage eine längere, bzw. kürzere Zeitspanne für die Dichtungsprüfung umfasst.
2. Die Zeitspannen und Gründe für Dichtheitsprüfungen wurden für häusliche und gewerbliche Anlagen gleichgestellt.

Die Inhalte der Dichtungsprüfung variieren zwischen den Bundesländern. Der Nachweis über eine durchgeführte Dichtheitsprüfung sollte aufbewahrt werden und bei einer Veräußerung des Objektes eingesehen werden, um Defekte an Wasserrohren vorzubeugen und entsprechende Kosten zu vermeiden.