Die Darlehensurkunde dient demselben Zweck wie der Darlehensvertrag. Hier werden noch einmal alle Konditionen der Rückführung des Darlehensbetrages an das Kreditinstitut aufgeschlüsselt und von beiden Seiten, Kreditnehmer und -geber, unterzeichnet. Die festgehaltenen Details sind beispielsweise die Höhe der Rückzahlungsbeträge, die Zahlungsintervalle oder den Zinssatz.
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