Als Darlehensnehmer wird eine Person bezeichnet, die sich von einem Kreditinstitut oder einer Person einen bestimmten Geldbetrag leiht und diesen auf Grundlage der im Darlehensvertrag vereinbarten Konditionen nach einer bestimmten Laufzeit und mit einem vereinbarten oder flexiblen Zinssatz an den Kreditgeber zurückzahlen muss.
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