Glossar

Dachterrasse

Eine Terrasse ist eine ebene Fläche im Freien, die an ein Haus anschließt. Dementsprechend ist eine Dachterrasse eine freiliegende Plattform, die auf dem Dach liegt. Da diese meist bepflanzt werden, ist auch die Bezeichnung Dachgarten üblich. Sie sind in Dörfern und zunehmend in Großstädten vorzufinden, wo Hobbygärtner unter anderem Blumenbeete und kleine Rasenflächen anlegen oder Gemüse anbauen.

Die Begrünung steigert die Wohnqualität und damit den Wert einer Immobilie. Zudem tragen Dachgärten einen positiven Beitrag für die Arterhaltung bei, da beispielsweise Insekten für sie überlebenswichtige Pflanzen vorfinden.

Gleichgültig ob ein Dach flach oder geneigt ist: Ein Terrassenaufbau kann auf allen Dachformen erfolgen, sofern die Traglast des Daches ausreicht. Diese wird von einem Statiker geprüft. Sollten das Dach oder das Mauerwerk instabil ausfallen, können Fachleute diese entsprechend verstärken. Zudem sind Maßnahmen notwendig, um eindringende Feuchtigkeit zu vermeiden.

Wichtig: Der Bau einer Dachterrasse muss vom zuständigen Bauamt genehmigt werden, da es sich um eine „nicht unbedeutende bauliche Anlage” handelt . Hierzu stellt der Bauherr einen Bauantrag und hat alle Bauvorschriften zu beachten. Es ist notwendig, einen Tragwerksplaner hinzuzuziehen und die Gebäudesicherung über das Bauvorhaben zu informieren.

Der Bau eines Dachgartens fällt auf einem Flachdach günstiger als bei einem Satteldach aus. In beiden Fällen gibt es diverse Posten, die bei der Planung zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Architekten und Statiker, für den Unterbau und den Bodenbelag sowie für die Anpassung der Bewässerung. Unter Umständen fallen noch Kosten für einen gesonderten Zugang an.