Glossar

Dachlawine

Als Dachlawine werden Schneemassen bezeichnet, die von Häuserdächern herabstürzen – oftmals bei einsetzendem Tauwetter. Unabhängig davon, ob sich die gesamte Schneedecke – das Schneebrett – löst oder nur vereinzelte Schneemengen und Eiszapfen: Dachlawinen stellen eine nicht unwesentliche Gefahr für Menschen, Tiere und Sachgegenstände, wie Autos oder Fahrräder, dar. Vermieter und Eigentümer von Häusern mit (stark) geneigten Dächern sollten aus Gründen der Sorgfaltspflicht und Sicherheit Gegenmaßnahmen ergreifen. Bei sichtbar hoher Schneemenge muss der Vermieter das Dach vom Schnee befreien, Warnschilder unter dem Dach aufstellen oder den Bereich absperren. Geeignete Schneefangsysteme gegen Dachlawinen sind beispielsweise Schneefanggitter oder -balken, die am Dach montiert werden. Möglich ist auch die Installation einer Dachheizung bzw. Dachrinnenheizung, so dass Schnee und Eiszapfen zuverlässig schmelzen.

Je nach Region – in besonders schneereichen Gemeinden – sind Gegenmaßnahmen teilweise verpflichtend. Handelt es sich beim Mietobjekt um ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte, kann der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen. Er kann folglich nicht verpflichtet werden, die Dachlawine zu verhindern und nicht in Haftung für eventuelle Schäden des Mieters oder Dritter genommen werden.