Das durch Fenster in den Dachraum eines Hauses gelangende Licht, wird als Dachbelichtung bezeichnet. Sofern der Dachraum zum Wohnen genutzt werden soll, wird eine solche Belichtungsmöglichkeit ausgebaut. Zwischen 10 bis 12,5 Prozent Freilichtflächen soll, laut Bauordnungsrecht, der Dachraum eines Hauses mindestens betragen.
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