Der Bestandsschutz sichert das im Grundgesetz verankerte Recht auf Eigentum bei Grundstücken und Immobilien. Wird ein Grundstück mit einer Lage innerhalb eines Bebauungsplans nicht nach sieben Jahren genutzt, kann der Eigentümer sein Recht verlieren. Dasselbe gilt bei Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit, die ausschließlich gegen eine angemessene Enteignungsentschädigung erwirkt werden dürfen.
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