Glossar

Baugrundrisiko

Das Baugrundrisiko bezeichnet das Restrisiko bei Bauvorhaben, dass sich bei Baubeginn andere Bodenverhältnisse als bei Vertragsabschluss angenommen präsentieren. Solche Abweichungen von den zunächst angenommen Bodenverhältnissen können beispielsweise Sandschichten sein, die erst im Zuge der Bauarbeiten auftauchen. Ebenso kann ein Baugrundrisiko durch einen weniger tragfähigen Untergrund, Altlasten im Boden sowie Wasseradern entstehen. Solche Abweichungen erschweren häufig ein Bauvorhaben und verzögern damit den Fertigstellungstermin erheblich.

Hierbei kommt die Frage nach der Haftung und Abrechnung von Zusatzleistungen seitens des Bauunternehmens auf: Zunächst gilt der Boden als vom Auftraggeber geliefertes Grundmaterial, für dessen Zustand der Bauherr verantwortlich ist. Mögliche Mängel müssen diesem sofort gemeldet werden. Wird die Meldung seitens der Bauunternehmer unterlassen, können diese im Zweifelsfall für die am Bauwerk entstehenden Mängel haftbar gemacht werden.

Das Baugrundrisiko teilt sich in ein echtes und ein unechtes ein. Dabei entsteht das unechte Baugrundrisiko, wenn einer der am Bauvorhaben beteiligten Personen, ihrer Meldepflicht nicht nachkommt. Dies können eine unterlassene Bodenuntersuchung seitens der Bauherren, Fehler des Gutachters oder die unterlassene Meldung seitens des Bauunternehmens sein. Das echte Baugrundrisiko entsteht trotz der fehlerfreien und sorgfältigen Ausführung der Pflichten aller Beteiligten. Die Haftung in diesem Fall muss individuell untersucht werden.