Glossar

Baugenehmigung

Vor der Bebauung eines Grundstückes ist der Bauherr verpflichtet eine Baugenehmigung einzuholen. Diese bezeichnet die Genehmigung für die Bebauung des Grundstückes und ist bei der jeweiligen Baubehörde zu beantragen.

Die Baugenehmigung kann auch in Form eines Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Sofern keine Baugenehmigung eingeholt wird, der Bau aber dennoch beginnt, riskiert man nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch die Verpflichtung den Neu-, Um- oder Anbau auf eigene Kosten vollständig abreißen zu müssen.

Je nach Bundesland gelten einige Bauten als baugenehmigungsfrei, beispielsweise in Berlin Gartenlauben mit maximal 24 Quadratmetern.