Das Bauaufsichtsrecht gehört zum Landesrecht und wird daher in jedem Bundesland nach der dortigen Landesbauordnung geregelt. Die Bauaufsicht hat die Aufgabe die Einhaltung von Bauordnungs- und Bauplanungsrecht zu überwachen und zu kontrollieren.
Das Bauaufsichtsrecht gehört zum Landesrecht und wird daher in jedem Bundesland nach der dortigen Landesbauordnung geregelt. Die Bauaufsicht hat die Aufgabe die Einhaltung von Bauordnungs- und Bauplanungsrecht zu überwachen und zu kontrollieren.