Sofern für ein Gebiet ein Bebauungsplan existiert, reicht es in der Regel aus, wenn der Bauherr eines nicht baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens lediglich eine Bauanzeige (schriftliche Mitteilung an die Behörde) stellt.
Sofern für ein Gebiet ein Bebauungsplan existiert, reicht es in der Regel aus, wenn der Bauherr eines nicht baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens lediglich eine Bauanzeige (schriftliche Mitteilung an die Behörde) stellt.