Glossar

Bauantrag

Mit dem Bauantrag holt der Bauherr die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Genehmigung für ein Bauvorhaben ein. Mit dem Antrag auf Baugenehmigung versichert der Bauherr, sein Bauvorhaben nach den geltenden Landesbauverordnungen zu errichten. Der Bauantrag muss in jedem die sogenannten Bauvorlagen beinhalten, die aus dem Lageplan, den Bauzeichnungen sowie der Baubeschreibung bestehen. Ferner müssen Berechnungen, z. B. zur bebauten Fläche und Zimmerzahl, sowie technische Nachweise zum Wärme- und Schallschutz erbracht werden.

Der Bauantrag wird in der Regel von einem bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser erstellt sowie von ihm und dem Bauherrn unterzeichnet und bei der örtlichen Baubehörde eingereicht. Die Kosten für einen Bauantrag variieren, da sie sich in nicht festgeschriebene Antragskosten (entsprechend der Baufläche und dem Bauwert) sowie in die Gebühren für den Architekten bzw. eine andere bauvorlagenberechtigte Person gliedern.