Glossar

Bauabnahme, privatrechtliche

Die privatrechtliche Bauabnahme beschreibt die Übergabe einer erbrachten, vertraglich geregelten Leistung und damit den Besitzübergang von einem zum anderen Vertragspartner. Im Baurecht spielt die Bauabnahme ebenso eine wichtige Rolle zwischen Bauunternehmen und Bauherr wie z. B. in der Übergabe einer Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen einer ausdrücklichen und einer stillschweigenden Bauabnahme, wenngleich immer der Einzelfall zu berücksichtigen ist. Die Rechtsprechung geht unter anderem dann von einer stillschweigenden Bauabnahme aus, wenn der Auftraggeber die Schlüssel entgegennimmt, das Haus bezieht und die vereinbarte Vergütung zahlt. Für den Auftraggeber ergeben sich aus der Bauabnahme verschiedene Verbindlichkeiten, wie die Fälligkeit der Vergütung, und eventuelle Konsequenzen, wie der Verzicht auf Mängelbeseitigung.