Barrierefreiheit ist gewährleistet, wenn körperlich beeinträchtigte Personen ihre (Wohn-)Umgebung ohne weitere Hilfsmittel nutzen können. Bauliche Maßnahmen hierfür sind beispielsweise breite Türen, automatische Türöffner, Aufzüge, Markierungen in Blindenschrift u.ä.
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