Glossar

Bankbürgschaft

Bei einer Bankbürgschaft tritt die Bank als Bürge für einen Mieter ein – anstelle einer Mietkaution. Um dieselbe Verfügbarkeit wie eine Mietkaution zu haben, muss die Bankbürgschaft „auf erstes Anfordern“ ausgestellt sein. Diese Vertragsformel stellt sicher, dass dem Vermieter die Vertragssumme umgehend ausgezahlt wird. Wichtig für den Vermieter ist außerdem die Überprüfung der eingeschlossenen Leistungsansprüche (Schäden der Immobilie, ausbleibende Mietzahlungen usw.).