Glossar

Bagatellschäden in der Mietwohnung

Unter Bagatellschäden in der Mietwohnung versteht man im Allgemeinen Schäden, die etwa durch Abnutzung entstehen und im Rahmen von Kleinreparaturen mit geringem Aufwand behoben werden können. Im Mietrecht sind Bagatellschäden in der Mietwohnung als Teil der Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht Aufgabe des Vermieters. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Vermieter die Reparatur- und Kostenübernahme solcher Bagatellschäden in gewissem Maße auf den Mieter übertragen. Dies darf sich jedoch nur auf solche Bestandteile der Mietsache beziehen, die dem Mieter direkt und häufig zugänglich sind.

Bagatellschäden in der Mietwohnung können beispielsweise an Wasserhähnen, Ventilen, Fenstergriffen, Türschlössern, Heiz- und Kocheinrichtungen oder Rollläden entstehen, nicht aber an Wasserrohren und Gasleitungen. Damit die Klausel über Kleinreparaturen wirksam ist, muss die maximale Höhe der Kosten auf 100 Euro pro Schaden und 200 Euro pro Jahr oder acht Prozent der Jahresmiete im Mietvertrag begrenzt werden.