Für den Begriff Auslandsimmobilien gibt es keine allgemeingültige Definition. In der Regel spricht man von einer Auslandsimmobilie, wenn sich diese außerhalb des Landes befindet, in dem der Eigentümer seinen dauerhaften Wohnsitz hat. Hierzulande betrifft das alle privat genutzten oder vermieteten Immobilien außerhalb von Deutschland. Werden Einnahmen mit den Auslandsimmobilien erzielt (z. B. Mieteinnahmen, Pacht), gilt es, je nach Land, in dem sich die Immobilie befindet, und je nach Wohnsitz des Eigentümers, bestimmte Steuerregelungen zu berücksichtigen.
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