Glossar

Auskunftspflicht des Vermieters

Die Auskunftspflicht des Vermieters umfasst Informationen, die dieser den Mietern unaufgefordert mitteilen muss. Darunter fällt zum Beispiel:

  • Wenn eine über dem Ortsdurchschnitt liegende Miete veranschlagt wird, muss dies vor Vertragsabschluss angekündigt werden. Ebenso muss eine Mitteilung über die Höhe der vorherigen Miete erfolgen.
  • Es muss Auskunft über Modernisierungsarbeiten in den vergangenen drei Jahren gegeben, beziehungsweise dem ersten Mieter nach umfassenden Modernisierungsarbeiten dies mitgeteilt werden
  • Sofern eine Erstnutzung der Wohnung nach dem 01.10.2014 stattfindet, muss dies dem Mieter berichtet werden.