Die Aufbauhypothek gehört zu den Grundpfandrechten des Zivilgesetzbuch (ZGB) aus DDR-Zeiten. Diese hatten Vorrang vor anderen Hypotheken, können heute aber bei Grundstücken erlöschen, die ihre Aufbauhypothek vor dem 01.07.1990 eingetragen bekamen.
Die Aufbauhypothek gehört zu den Grundpfandrechten des Zivilgesetzbuch (ZGB) aus DDR-Zeiten. Diese hatten Vorrang vor anderen Hypotheken, können heute aber bei Grundstücken erlöschen, die ihre Aufbauhypothek vor dem 01.07.1990 eingetragen bekamen.