Glossar

Amtlicher Lageplan

Ein amtlicher Lageplan ist – neben der Flurkarte – ein fester Bestandteil des Bauantrags. Ziel eines solchen Plans ist der Erhalt einer Baugenehmigung durch die örtliche Baubehörde. Es handelt sich um ein behördliches Dokument, das nur von einem vereidigten Fachmann für Vermessung oder einer ihm gleichgestellten Person beziehungsweise Behörde angefertigt werden darf. Grundlage für den amtlichen Lageplan ist die Flurkarte, die auch Katasterkarte bezeichnet wird.

Amtlicher Lageplan besteht aus zwei Teilen

Laut Bauordnung besteht der amtliche Lageplan aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Genaue Angaben zum Inhalt des amtlichen Lageplans sind der jeweiligen geltenden Landesbauordnung zu entnehmen.
Im Allgemeinen beinhaltet der schriftliche Teil Angaben zum im Grundbuch geführten Baugrundstück, den Nachbargrundstücken sowie ihren Eigentümern, dem Bauherren und eventuell vorhandenen Baulasten. Ferner müssen Bauherren im schriftlichen Teil die Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und die Baumassenzahl angeben.

Der zeichnerische Teil stellt in der Regel im Maßstab 1: 500 oder 1: 1000 den Umriss des geplanten Gebäudes dar. Man spricht hier von der sogenannten Draufsicht. Dabei sind die Abstandsflächen und die umliegenden Grundstücke inklusive vorhandener Nachbargebäude zu berücksichtigen. Dachform und Dachneigung sind ebenfalls einzuzeichnen.

Baubehörde prüft amtlichen Lageplan

Anhand des amtlichen Lageplans kann die Baubehörde die geplanten Baumaßnahmen einsehen und prüfen, ob diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu prüft die zuständige Behörde beispielsweise, ob die Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden und ob die Dachform der behördlichen Dachvorgabe für die Region entspricht.