Die Altbaumietenverordnung war in vergangener Zeit dafür da, eine Mietpreisbindung für Immobilien festzulegen, welche bereits vor dem 28.06.1948 gebaut wurden. Ein berühmtes Beispiel für eine Altbaumietenverordnung ist die damalige Berliner Verordnung. Diese wurde jedoch am 01.01.1988 als nichtig erklärt. Eine Altbaumietverordnung zählt zum Mietmodell der Bruttomiete. Hier sind die Betriebskosten bereits mit einberechnet.
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