Glossar

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietrecht

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Mietrecht finden sich in § 305 Absatz 1 Satz 1 BGB. Dabei handelt es sich um vorformulierte vertragliche Bedingungen, die der Vermieter dem Mieter bei Vertragsabschluss stellt.

Um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietrecht handelt es sich allerdings erst, wenn es sich um einen vorgefertigten Textentwurf oder um die Verwendung von vorformulierten Textbausteinen handelt. Da Vermieter in der Regel nicht jeden einzelnen Mietvertrag neu aufsetzen, greifen sie meist zu solchen vorgefertigten Vorlagen zurück.

Die Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dementsprechend auf solche Formularmietverträge anwendbar.