Glossar

Alleingebrauchsrecht (Wohnungseigentümer)

Das Alleingebrauchsrecht spricht dem Besitzer einer Immobile das Recht zu, mit dem Sondereigentum des Objekts so zu verfahren, wie er möchte. Dazu zählen in der Regel Umsetzungen wie die Bewohnung, die Verpachtung oder die Vermietung.

Der Besitzer ist in seinem Handeln völlig frei, solange dies für die anderen Wohnungsbesitzern keine nachteiligen Folgen hat. Nachteilig wären diese beispielsweise, wenn ein ordentliches Zusammenleben unmöglich gemacht werden würde.