Glossar

Aktivvermerk

Der Aktivvermerk ist auch unter dem Namen Herrschvermerk bekannt. Ein Aktivvermerk beschreibt den Eintrag eines Rechts im Bestandsverzeichnis einer Grundbuchseite, welches der Besitzer des herrschenden Grundstücks am dienenden Grundstück hält.

Die Eintragung im Bestandsverzeichnis dient lediglich als Informationsquelle, ein öffentlicher Glaube findet nicht statt. Bestand findet das Recht erst durch den Eintrag in der zweiten Abteilung des Grundbuchblattes.