Glossar

Abwasser

Das vom Mieter bezogene Frischwasser wird im Verbrauch zu Abwasser, das laut § 2 Ziffer 3 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt. In diesem Falle kann der Vermieter dem Mieter die entstandenen Kosten in Rechnung stellen, sofern eine entsprechende Passage im Mietvertrag vorhanden ist.