Glossar

Abwägung / Abwägungsbeschluss

Die Abwägung bzw. der Abwägungsbeschluss findet bei der Bebauungsplanung Anwendung. Hier müssen die Entscheidungsträger, also die Behörden, abwägen, inwiefern ein Beschluss der Bauleitplanung ausreichend durchdacht ist. Gibt es mehrere verschiedene Entwürfe, so werden diese untereinander abgewogen. Der am besten geeignete Beschluss wird dann öffentlich ausgelegt. Zudem müssen alle Abwägungen der Beschlüsse öffentlich zugänglich ausgelegt werden, um die Bürger darüber zu informieren.