Glossar

Abteilung (Grundbuch)

Das Grundbuch ist in drei verschiedene Abteilungen aufgeteilt. Die erste Abteilung zeigt den Eigentümer des Flurstücks an. In Abteilung zwei werden die Dienstbarkeiten und etwaige Einschränkungen, welche mit dem Flurstück verbunden sind, aufgelistet. Die dritte und letzte Abteilung zeigt die Grundschuld an, welche auf dem Grundstück liegt. Hier lassen sich die Banken als Sicherheit eintragen, die Ihnen einen Kredit gewährt haben.