Neben der normalen Abschreibung kann es bei Immobilien auch zu außergewöhnlicher Abnutzung kommen. Diese wird in technische und wirtschaftliche Abnutzung unterschieden. Bei Substanzeinbußen wird von einer technisch außergewöhnlichen Abnutzung gesprochen und bei Verlust bzw. Zerstörung des Wirtschaftsgutes von einer wirtschaftlichen Abnutzung. Eine außergewöhnliche Abnutzung tritt dann auf, wenn die Nutzungsdauer der Immobilie nicht erreicht werden kann.
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