Die Absetzung für Abnutzung wird auch Abschreibung genannt. Je nach Baujahr werden zwei (bei Baujahren ab 1925) bzw. 2,5 Prozent (Baujahr vor 1925) als Abschreibung angesetzt. Die Absetzung für Abnutzung ist für Sie steuermindernd und wird somit steuerlich berücksichtigt. Berechnungsgrundlage ist der Grundstückswert und der Wert der Bebauung, welcher vom Finanzamt festgelegt wird.
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