Die Abschreibung für Abnutzung – auch Absetzung für Abnutzung genannt – wirkt sich steuermindernd auf die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus. Die Abschreibung orientiert sich dabei am ursprünglichen Gebäudewert. Dieser wird mit zwei (bei Gebäuden mit Baujahr nach 1925) bzw. 2,5 Prozent (bei Gebäuden mit Baujahr vor 1925) jährlich abgeschrieben.
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