Glossar

Abrufverfahren (Grundbuch)

Ein Abrufverfahren ermöglicht es, dass Einblicke in das Grundbuch auf digitalem Wege erfolgen. Zugelassene Nutzer haben dadurch die Möglichkeit, elektronisch geführte Grundbuchdaten online abzurufen. Dabei werden in der Regel die folgenden Funktionen zur Verfügung gestellt: Einsichtnahme in das Online-Grundbuch, Herstellung eines Grundbuchabdrucks, Information über das Datum der letzten Grundbucheintragung, Suche innerhalb der Antragsliste sowie Recherche im Eigentümerverzeichnis.