Als Abrechnungsspitze wird der Nachzahlungsbetrag der Nebenkostenabrechnung bezeichnet. Hier werden die Soll-Zahlungen des Hausgeldes mit den angefallenen Kosten verrechnet. Das, was am Ende übrig bleibt, ist die Abrechnungsspitze. Entsteht hingegen ein Guthaben, so wird dies als Abrechnungsguthaben bezeichnet.
Verwalte alle deine Immobillien – mit nur einem Tool
- Erstelle rechtssichere Nebenkostenabrechnungen & Mietverträge
- Finde passende Mieter:innen schnell & kostenlos
- Speichere alle Dokumente sicher an einem Ort