Glossar

Abrechnungsspitze

Als Abrechnungsspitze wird der Nachzahlungsbetrag der Nebenkostenabrechnung bezeichnet. Hier werden die Soll-Zahlungen des Hausgeldes mit den angefallenen Kosten verrechnet. Das, was am Ende übrig bleibt, ist die Abrechnungsspitze. Entsteht hingegen ein Guthaben, so wird dies als Abrechnungsguthaben bezeichnet.