Bei der offiziellen Abnahme einer Immobilie wird durch die Baubehörde geprüft, ob die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für die Herstellung eines Gebäudes eingehalten wurden. Die Inhalte dieser Vorschriften sind den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer zu entnehmen. Die Überprüfung untersucht keine Einhaltung von technischen bzw. DIN-Vorschriften der Bauarbeiten.
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