Glossar

Abmeldung / Anmeldung des Mieters

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Anmeldung des Mieters am neuen Wohnort verpflichtend. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nur dann notwendig, wenn ein Umzug ins Ausland oder die Aufgabe eines Zweitwohnsitzes erfolgt.

Aufgrund der Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung des Mieters am neuen Wohnort, enthalten Mietverträge seit dem Jahr 2007 oftmals eine entsprechende Klausel. Der Vermieter ist verpflichtet den Einzug in die Mietsache schriftlich oder elektronisch bis spätestens zwei Wochen nach Einzug zu bescheinigen.

Diese Bescheinigung bildet die Grundlage für eine Anmeldung des Mieters am neuen Wohnort. Die Bescheinigung des Vermieters enthält in der Regel die folgenden Daten:

• Namen der Personen die meldepflichtig sind,
• Name/Adresse des Wohnungsgeber und ggf. Eigentümers (sofern vom Wohnungsgeber abweichend),
• Anschrift der Wohnung sowie
• Datum des Einzuges.

Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro belangt werden kann. Die Strafe kann nicht nur die meldepflichtige Person, sondern ebenso den Wohnungsgeber bzw. Vermieter treffen, falls dieser keine Angaben zu seinen Mietern macht oder die Bescheinigung über den Einzug nicht ausstellt.