Ablösung ist eine Begrifflichkeit aus dem 19. Jahrhundert, wobei hierunter eine Beseitigung rechtlicher Verpflichtungen zu verstehen ist.
Soll ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt werden oder durch eine Ablösung vor Ende der vereinbarten Laufzeit getilgt werden, kann die Bank bei möglichen entstehenden Schäden (Zinsverluste) eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.