Glossar

Abgeltungsklausel

Die Abgeltungsklausel definiert im Mietvertrag die Pflicht eines Mieters, Schönheitsreparaturen beim Auszug anteilig zu bezahlen. Dies gilt nur innerhalb der Frist für Schönheitsreparaturen und auf der Grundlage eines Voranschlages seitens einer Fachfirma. Je nach verstrichener Zeit seit der letzten Schönheitsreparatur und dem Zustand der Immobilie muss der Mieter zwischen 20 bis 80 Prozent Zuzahlung leisten.