Glossar

Abgehängte Decke

Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung des Vermieters, wenn Mieter bauliche Veränderungen wie eine abgehängte Decke in der Mietwohnung oder einzelnen Mieträumen vornehmen wollen. Bei Auszug des Mieters sind die Einbauten wieder zu entfernen. Das gilt auch dann, wenn Vermieter der abgehängten Decke zustimmen, nicht aber ausdrücklich auf den Rückbau verzichten. Nimmt der Mieter bauliche Veränderungen ohne Zustimmung vor, kann der Vermieter den sofortigen Rückbau fordern oder ankündigen, den Rückbau bei Mieterauszug zu fordern. Ferner macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig.