Glossar

Abflussprinzip bei Mietnebenkosten

Das Abflussprinzip bei den Mietnebenkosten beschreibt ein Abrechnungsprinzip, nach dem jene Kosten in die Nebenkostenabrechnung einfließen, die im Abrechnungszeitraum vom Vermieter gezahlt wurden – „abgeflossen“ sind. Die gegenteilige Abrechnungsform wäre das Leistungsprinzip, nach dem alle Kosten aufgeführt werden, die der Mieter im Abrechnungszeitraum verursacht hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Vermieter grundsätzlich selbst entscheiden können, nach welchem Prinzip die Betriebskosten abgerechnet werden. Auch, wenn dies bedeutet, dass abgerechnete Kosten bereits vor dem Abrechnungszeitraum entstanden sind. Eine Ausnahme stellen die Heizkosten dar, für die der Gesetzgeber gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) eine verbrauchsabhängige Abrechnung fordert.