Glossar

Abfallbeseitigungsgebühr

Die Abfallbeseitigungsgebühr gehört zu den Grundbesitzabgaben, also jenen Abgaben und Gebühren, die ein im Grundbuch eingetragener Grundstückseigentümer leisten muss. Die Abfallbeseitigungsgebühr wird von der jeweiligen Gemeinde auf Grundlage einer Gebührensatzung in Verbindung mit Artikel 106 Grundgesetz (GG) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Anzahl und Größe der Abfallbehälter, Häufigkeit der Leerung und Zahl der gemeldeten Bewohner.

Vermieter können die Abfallbeseitigungsgebühr im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Zahlt der Mieter die Gebühren direkt an die Gemeinde, kann der Vermieter als Hauseigentümer dennoch in Haftung genommen werden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 26.02.2016 sind Mieter sowie Eigentümer „Nutzer“ der Abfalltonnen.