Der Abbruchswert bezeichnet den zu erzielenden Verkaufspreis für ein bebautes, wirtschaftlich nicht mehr nutzbares Grundstück. Zur Ermittlung des Abbruchswert werden Abbruchkosten, sowie ggf. noch entstehende Dekontaminierungs-, Entsorgungs- sowie Gutachterkosten vom Grundstückswert abgezogen. Der Abbruchswert wird durch ein Liquidationsverfahren festgestellt.
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