Glossar

Abbruchswert

Der Abbruchswert bezeichnet den zu erzielenden Verkaufspreis für ein bebautes, wirtschaftlich nicht mehr nutzbares Grundstück. Zur Ermittlung des Abbruchswert werden Abbruchkosten, sowie ggf. noch entstehende Dekontaminierungs-, Entsorgungs- sowie Gutachterkosten vom Grundstückswert abgezogen. Der Abbruchswert wird durch ein Liquidationsverfahren festgestellt.