Soll ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vom Eigentümer abgerissen werden, muss stets ein offizieller Abbruchantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, in der Abbruchvorhaben, -verfahren und -unternehmer konkret zu benennen sind. Bei Bewilligung des Antrags wird eine Abbruchgenehmigung erteilt.
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