Bei einer Gas- oder Strompreiserhöhung haben Kunden das Recht, ihren bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen. Dass eine Erhöhung der Strom- oder Gaspreise ansteht, muss seitens des Anbieters mitgeteilt werden, wobei diese nicht selten die Information zur Preiserhöhung eher versteckt in einem langen Analysebericht verschicken.
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