Neben der Anmeldung des Gewerbes benötigen Makler in Deutschland nach § 34c der Gewerbeordnung ebenfalls eine Maklererlaubnis, um ihrer Tätigkeit nachkommen zu können. Diese Erlaubnis umfasst die Vermittlung und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von (ggf. vermieteten) Grundstücken, Immobilien oder Gewerbeflächen.
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